F.A.Q.

zu Bewirtungsbeleg und Bewirtungskosten

Wie fülle ich einen Bewirtungsbeleg richtig aus?
siehe Text Bewirtungsbeleg ausfüllen

Welche Angaben sind auf einem Bewirtungsbeleg notwendig?
siehe Text Bewirtungsbeleg ausfüllen
faq bewirtungskosten bewirtungsbeleg
Sind die Ausgaben für meinen Ehepartner bei einem Geschäftsessen abzugsfähig?
Teilweise ja. Es gibt drei verschiedene Fälle:

  1. Ehepartner ist Mitinhaber –> Ein anteiliger Abzug als Betriebsausgabe ist möglich.
  2. Ehepartner ist im Unternehmen angestellt –> Ein anteiliger Abzug als Betriebsabgabe ist möglich, wenn ein berufliches Verhältnis zu den eingeladenen Gästen besteht.
  3. Ehepartner nimmt als Privatperson ohne betrieblichen Grund am Geschäftsessen teil. –> In diesem Fall ist ein Abzug als Betriebsausgabe nicht möglich.

Was muss der Gastwirt auf der Rechnung eintragen?
siehe hier, letzter Unterpunkt

Muss der Gastwirt auf der Rechnung den Namen des Gastgebers eintragen?
Er muss den Namen und die Anschrift des Gastgebers eintragen, wenn die Rechnung höher als 150 Euro ist. Bei einer Rechnung bis zu 150 Euro ist dies nicht nötig.

Müssen auf der Rechnung alle Speisen und Getränke einzeln aufgelistet werden oder reicht die Angabe „Speisen und Getränke“?
Es müssen alle Speisen und Getränke einzeln aufgelistet werden. Die Angabe „Speisen und Getränke“ reicht nicht aus. Angaben wie „Menü 1“, „Buffet“ oder „Tagesgericht“ sind allerdings ausreichend.

Müssen alle teilnehmenden Personen namentlich angegeben werden?
Ja, alle teilnehmenden Personen müssen auf dem Bewirtungsbeleg namentlich genannt werden.

Wer ist die bewirtende Person?
Die bewirtende Person ist nicht der Gastwirt, sondern der einladende Gastgeber.

Müssen die Adressen der bewirteten Personen angegeben werden?
Nein, nur die Adresse des Gastgebers (des Bewirtenden) muss angegeben werden.

Muss mein Name ebenfalls vermerkt werden?
Ja, Ihr Name gehört ebenfalls auf den Bewirtungsbeleg. Sollte die Rechnung über 150 Euro betragen, muss Ihr Name vom Gastwirt eingetragen werden.

Darf ich den Bewirtungsbeleg benutzen, der auf die Rechnung aufgedruckt ist oder muss ich einen separaten Bewirtungsbeleg verwenden?
Beides ist möglich. Sollten Sie einen separaten Bewirtungsbeleg verwenden, kleben oder tackern Sie diesen mit der Rechnung zusammen.

Muss die Umsatzsteuer gesondert angegeben werden?
Ja, die Umsatzsteuer, die Kosten ohne Umsatzsteuer und die Kosten mit Umsatzsteuer müssen auf der Rechnung angegeben werden.

Können Gewerbetreibende die Vorsteuer vollständig abziehen?
Ja.

Darf die Rechnung handschriftlich erstellt werden?
Nein, die Rechnung sollte unbedingt maschinell erstellt werden, da sonst die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Finanzamt diese nicht akzeptiert.

Wo trage ich das Trinkgeld ein und ist es abzugsfähig?
Das Trinkgeld sollten Sie sich handschriftlich vom Gastwirt bzw. Kellner auf der Rechnung quittieren lassen, da dieses normalerweise nicht automatisch auf der Rechnung aufgeführt wird. Dann können Sie auch 70 Prozent des Trinkgelds als Betriebsausgaben abziehen.

Was ist das EStG?
Das EStG ist das Einkommenssteuergesetz.

Was tue ich, wenn ich Rechnung oder Bewirtungsbeleg verloren habe?
In diesem Fall erstellen Sie einen Eigenbeleg mit allen Angaben, die auch auf eine Rechnung und einen Bewirtungsbeleg gehören. Sollten Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, fügen Sie die Kreditkartenabrechnung bei. Die Preise der einzelnen Speisen und Getränke können Sie zum, Beispiel anhand einer beizufügenden Preisliste des Restaurants ermitteln.

Kann ich ein Geschäftsessen auch bei mir zu Hause durchführen?
Normalerweise wird ein Geschäftsessen zu Hause nicht anerkannt. Unter bestimmten Umständen wird es jedoch anerkannt, z.B. wenn der Geschäftspartner zu krank ist, um in einer Gaststätte zu speisen oder wenn das Gespräch geheim gehalten werden soll. In solchen Fällen müssen Sie dies allerdings beweisen können.

Reichen Angaben wie „Geschäftsessen“ oder „geschäftliche Unterredung“ als Anlass aus?
Nein, der Anlass muss genauer benannt werden. Zum Beispiel würde „Vertragsabschluss“, „Anbahnung einer neuen Geschäftsbeziehung“ oder „Aushandeln von Projektbedingungen“ ausreichen. Auf jeden Fall muss der Anlass eindeutig geschäftlicher Natur sein. „Geburtstag des Chefs“ oder „Weihnachtsumtrunk“ sind zu privat.

Kann ich ein Geschäftsessen vollständig absetzen?
Nein, lediglich 70 Prozent der Kosten sind abzugsfähig. Sollte es sich um eine reine Mitarbeiterbewirtung handeln, sind jedoch 100 Prozent abzugsfähig.

Was ist ein Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Beleg, den Sie verwenden müssen, falls Sie den Bewirtungsbeleg oder die Rechnung verloren haben. Auf diesen gehören die gleichen Angaben, die auf dem fehlenden Dokument vermerkt waren. Sollten Sie die Rechnung verloren haben, können Sie die Preise der Speisen und Getränke zum Beispiel anhand einer beizufügenden Preisliste des Restaurants ermitteln.

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